Beratung bei körperlicher, psychischer
und/oder sexueller Gewalt in der Familie
- Nach einem Polizeieinsatz werden Sie als gefährdete Person von uns kontaktiert (telefonisch oder schriftlich).
- Sie können aber auch selbst mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie keine Anzeige erstatten wollen.
- Wir vereinbaren mit Ihnen ein persönliches Gespräch im Gewaltschutzzentrum oder in Wohnortnähe.
- In der Beratung erstellen wir mit Ihnen gemeinsam eine Gefährlichkeitseinschätzung und einen Sicherheitsplan.
- Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung für die Zukunft.
- Juristische Beratung und Unterstützung ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit: Dazu gehören die Hilfe beim Stellen von gerichtlichen Anträgen, Begleitung zu Einvernahmen und im Falle eines Strafverfahrens die Prozessbegleitung.
- Je nach Bedarf begleiten wir Sie über einen kürzeren oder längeren Zeitraum und können Sie auch an geeignete Einrichtungen weitervermitteln, wenn Sie zusätzliche Unterstützung brauchen.