Familiäre Gewalt ist kriminelles Unrecht
Familiäre Gewalt ist in vielen Fällen strafbares Handeln:
z.B. Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung, sexueller Missbrauch oder Beharrliche Verfolgung.
Eine Anzeige und ein gerichtliches Verfahren sind für Gewaltopfer sehr belastende Ausnahmesituationen, umso mehr, wenn der Täter ein naher Angehöriger ist. Das lässt viele Opfer davor zurückschrecken, nach gewalttätigen Übergriffen oder bei drohender Gefahr die Polizei zu rufen.
Opferrecht Prozessbegleitung
Seit 2006 haben daher Opfer von Gewalt, gefährlichen Drohungen und Sexualdelikten einen gesetzlichen Anspruch auf Prozessbegleitung im Strafverfahren. Diese Unterstützung reicht von der Anzeigenerstattung bis zur Beendigung des Verfahrens und beinhaltet:
- Information über Anzeigenerstattung
- Begleitung zur polizeilichen Einvernahme
- Begleitung zu Gerichtsverhandlungen
- Vermittlung einer rechtsanwaltlichen Vertretung im Strafverfahren
- Psychosoziale Unterstützung und Beratung
- Information über weitere Hilfsangebote
Damit soll sichergestellt werden, dass auf die Rechte und Interessen der Opfer angemessen Bedacht genommen wird und die Belastungen durch ein Strafverfahren möglichst gering gehalten werden. Die Leistungen sind für das Opfer kostenlos.