(BEHARRLICHE VERFOLGUNG)
ODER
PSYCHOTERROR
Sie sind Opfer von beharrlicher Verfolgung, wenn Sie von einem ehemaligen Partner oder einer anderen Person gegen Ihren Willen immer wieder bedrängt oder belästigt werden.
Stalking-Handlungen sind z.b. briefliche oder telefonische Belästigung (oft auch per E-Mail, SMS etc.), Verfolgen, Auflauern, Ausspionieren im persönlichen oder beruflichen Umfeld.
Ziel der TäterInnen ist es, eine Beziehung aufzunehmen, einen Beziehungsabbruch rückgängig zu machen oder sich für Zurückweisungen zu rächen.
Die Auswirkungen auf die Opfer sind nicht zu unterschätzen. Chronische Angst- und Stresszustände, Alpträume, Schlaflosigkeit und Depressionen können die Folge sein.
Stalking ist eine strafbare Handlung. Sie können bei der Polizei Anzeige erstatten und beim Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung erwirken.
Nutzen Sie die Gelegenheit zur Beratung im Gewaltschutzzentrum.