Familiäre Gewalt ist in vielen Fällen strafbar. Eine Anzeige und ein Verfahren vor Gericht bedeuten für die Opfer von Gewalt aber noch eine zusätzliche Belastung. Vor allem, wenn der Täter/die Täterin ein naher Angehöriger ist. Das lässt viele davor zurückschrecken, die Polizei zu rufen.

Die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums sind bemüht, diese Belastungen abzufedern. Sie begleiten mich, wann immer ich Unterstützung benötige: Wenn ich Anzeige erstatten möchte, wenn ich von der Polizei einvernommen werde oder vor Gericht aussage.

Wie sieht diese Unterstützung konkret aus?

  • Bevor ich eine Anzeige erstatte, werde ich beraten.
  • Eine Mitarbeiterin begleitet mich zur Einvernahme bei der Polizei.
  • Wenn notwendig, wird mir eine Rechtsanwältin/-anwalt im Strafverfahren zur Seite gestellt.
  • Ich erhalte psychosoziale Unterstützung und Beratung.
  • Falls ich noch weitere Hilfe benötige, so bekomme ich alle notwendigen Informationen und werde gegebenenfalls weitervermittelt.

Sämtliche Leistungen sind für mich kostenlos.