Wenn ich regelmäßig Schreie oder lauten Streit aus der Nachbarwohnung oder dem Nachbarhaus höre, dann bleibe ich nicht untätig, sondern hole Hilfe. Rechtzeitiges Eingreifen kann Leben retten!
Ich schaue nicht weg, sondern handle:
- Im Notfall rufe ich die Polizei unter dem Notruf 133.
- Ich spreche das Opfer an, wenn ich es alleine treffe: auf das, was ich sehe (z.B. Verletzungen) oder auf das, was ich mitbekommen habe. Ich ermutige es, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Ich mache dem Opfer Mut, indem ich darauf hinweise, dass es keine Rechtfertigung für Gewalt gibt. Jeder Mensch hat dasselbe Recht auf Schutz und Sicherheit.
- Ich biete immer wieder Hilfe (Zuhören, Zuflucht) an, auch wenn das Opfer diese zunächst ablehnt.
- Ich sammle Informationen zu Hilfseinrichtungen in meiner Umgebung und gebe diese an das Opfer weiter. Ich biete an, einen Kontakt herzustellen, bzw. das Opfer dorthin zu begleiten.
- Ich unternehme aber nichts gegen den Willen des Opfers, wenn keine unmittelbare Gefahr droht.
- Wenn ich den Täter/die Täterin kenne, stelle ich ihn/sie zur Rede und biete meine Hilfe an (etwa den Kontakt zu einer Beratungsstelle).
Es ist wichtig, klar Stellung gegen gewalttätiges Verhalten zu beziehen und ihm/ihr vor Augen zu führen, dass nur er/sie selbst an diesem Verhalten etwas ändern kann.
Wenn ich unsicher bin oder nicht weiß, wie ich helfen soll, wende ich mich an das Gewaltschutzzentrum.